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Zuschüsse und Förderungen alt

Treppenlift Zuschüsse und andere Fördermöglichkeiten

Häufig sind ältere Menschen auf einen Treppenlift zur Überwindung von Stufen angewiesen, um auch noch im hohen Alter in ihren eigenen vier Wänden leben zu können. Die Anschaffung eines Treppenliftes ist mit Kosten verbunden, die jedoch nicht alleine getragen werden müssen. Bevor Sie sich für einen Treppenlift entscheiden, sollten Sie umfangreich über die verschiedensten Finanzierungsmöglichkeiten aufgeklärt worden sein.

Unsere Berater können Ihnen helfen, Zuschüsse für einen Treppenlift zu beantragen. Dabei spielt Ihre persönliche Situation eine wichtige Rolle. Auf unserer Webseite finden Sie schon vorab hilfreiche Tipps, wie Sie die Kosten für einen Treppenlift senken können: Durch Zuschüsse von Krankenkasse, Sozialamt und vieles mehr.

Zuschussmöglichkeiten

Neben diversen staatlichen Zuschussmöglichkeiten bieten auch einige Berufsgenossenschaften und Sozialversicherungsträger wie Pensionsversicherungen eine finanzielle Unterstützung an. Ob Sie zuschussberechtigt sind und wie hoch der individuelle Zuschuss ausfällt, kann nicht pauschal gesagt werden. Informieren Sie sich dazu bei den jeweiligen Sozialversicherungsträgern oder lassen Sie sich von einem unserer kompetenten Berater behilflich sein.

Föderungen auf einen Blick:

  • Zuschuss über die Pflegeversicherung bzw. über die Krankenkasse
  • Berufsgenossenschaften
  • KfW-Zuschuss 455
  • Sozialamt

 

Steuerliche Absetzbarkeit

Grundsätzlich gilt: Unabhängig von Ihrem Wohnort und Ihrer Versicherung können Sie die Möglichkeit in Betracht ziehen, Ihren Treppenlift steuerlich abzusetzen. Denn ein Treppenlift fällt unter die Kategorie „Außergewöhnliche Belastungen aufgrund von Behinderung“. Neben Pauschalbeiträgen können auch andere Maßnahmen, die Ihrer Mobilität dienen, steuerlich abgesetzt werden. Die Steuerersparnis richtet sich dabei individuell nach den persönlichen Einkommens- und Familienverhältnissen.

Finanzielle Unterstützung ist länderabhängig

In Deutschland ist die Bezuschussung eines Treppenlifts immer abhängig von dem jeweiligen Bundesland, in dem Sie wohnen. Somit gelten ganz unterschiedliche Voraussetzungen. Auch die maximale Förderhöhe variiert bei den Ländern sehr stark. Die diversen Anlaufstellen für die Beantragung eines Zuschusses sind zudem bundesweit nicht einheitlich. Ein Antrag auf finanzielle Unterstützung lohnt sich aber in vielen Fällen, denn damit sparen Sie beim Kauf Ihres Treppenlifts bares Geld.

In folgenden Bundesländern/Städten gibt es momentan relevante Zuschuss- bzw. Darlehensprogramme: Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, NRW, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Region Hannover, Frankfurt am Main, Heidelberg und Thüringen.

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